Mitglieder Kirchengemeinderat
Unsere Gemeinde ist eine Kirchengemeinde und damit Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Kirchengemeinderat ist zugleich Ältestenkreis. Er ist das beschlussfassende Leitungsgremium und trifft zusammen mit der Pfarrerin/dem Pfarrer die grundsätzlichen Entscheidungen für unsere Gemeinde. Dabei geht es um Verwaltung des Gemeindevermögens, Finanzplanung, Bauunterhalt, Trägeraufgaben für unseren Kindergarten, Vermietungen und genauso um Gemeindeaufbau, Gottesdienst, Gemeindebrief, Ökumene und Partnerschaften, Kontakt zu anderen Gemeinden und zum Kirchenbezirk durch die Bezirkssynode. Die Ältesten wirken an unseren Gottesdiensten mit, sind mit Gemeindegruppen verbunden und halten Kontakt mit Gemeindebauverein, Stiftung und Weltladen. Sie setzen sich als Ehrenamtliche mit Zeit, Sachverstand und ihren Gaben zum Wohl unserer Gemeinde ein. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in vertreten die Gemeinde im Rechtsverkehr.


